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Was bedeutet das Safe-Harbor- Urteil für Sie oder Ihr Unternehmen?
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Die Ausgangslage:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.10.2015 entschieden,
dass Transfers von personenbezogenen Daten in die USA nicht mehr
auf Grundlage des "Safe Harbor"-Abkommens erfolgen dürfen
(EuGH, 06.10.2015 - C-362/14).
Es stellt sich doch die Frage für Sie, ob das Urteil eine
große Bedeutung für viele Unternehmen hat oder haben
wird. Für die meisten von Ihnen wird es sich jedoch kaum auswirken,
da Sie auch vorher bereits "rechtswidrig" gehandelt haben.
Die Frage:
Was muss also bei Datenübertragungen an Dritte beachtet werden?
Bevor das Safe-Harbor-Verfahren überhaupt relevant wird, müssen
die Grundsätze für Datentransfers betrachtet werden.
"Sie dürfen personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Nutzer
oder Mitarbeiter (so genannte "Betroffene") an Dritte
grundsätzlich nicht übermitteln. Es sei denn, die Betroffenen
haben eingewilligt oder Sie haben mit den Dritten einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
(ADV) gem. § 11 BDSG abgeschlossen.
In einem ADV-Vertrag verpflichten sich die Dritten (z.B. Anbieter
von Webservern, Software as a Service, Werbeagenturen, Online-Tools,
etc.), die erhaltenen Daten u.a. nicht für andere Zwecke zu
nutzen sowie notwendige technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen
zu befolgen.
Solche ADV-Verträge sind aber nur mit Dritten möglich,
die in der EU ansässig sind (§ 3 Abs.8 BDSG). Jedoch können
vergleichbare Verträge mit Hilfe so genannter Standardvertragsklauseln
zumindest mit Unternehmen abgeschlossen werden, die Daten in einem
Land mit einem hinreichenden Datenschutzniveau verarbeiten (§§
4b, 4c BDSG).
Über ein hinreichendes Datenschutzniveau verfügen außerhalb
der EU jedoch nur wenige andere Staaten, wie z.B. Australien, Neuseeland,
Kanada, Israel, Schweiz, oder Uruguay. Die USA gehören nicht
dazu, weswegen das Safe-Harbor-Abkommen im Sinne eines "sicheren
Hafens für Daten" abgeschlossen wurde.
Wir wiederholen an dieser Stelle die Frage:
Was bedeutet das Safe-Harbor- Urteil für Sie oder Ihr Unternehmen?
Die mögliche Lösung für SIE!:
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(gh, hannover)
(siehe auch heise-news...)
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