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Was bedeutet das Safe-Harbor- Urteil für Sie oder Ihr Unternehmen?

Checken Sie das gemeinsam mit uns - der Prof. Dr. Hellberg EDV-Beratung!


Die Ausgangslage:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.10.2015 entschieden, dass Transfers von personenbezogenen Daten in die USA nicht mehr auf Grundlage des "Safe Harbor"-Abkommens erfolgen dürfen (EuGH, 06.10.2015 - C-362/14).

Es stellt sich doch die Frage für Sie, ob das Urteil eine große Bedeutung für viele Unternehmen hat oder haben wird. Für die meisten von Ihnen wird es sich jedoch kaum auswirken, da Sie auch vorher bereits "rechtswidrig" gehandelt haben.


Die Frage:
Was muss also bei Datenübertragungen an Dritte beachtet werden?

Bevor das Safe-Harbor-Verfahren überhaupt relevant wird, müssen die Grundsätze für Datentransfers betrachtet werden.

"Sie dürfen personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Nutzer oder Mitarbeiter (so genannte "Betroffene") an Dritte grundsätzlich nicht übermitteln. Es sei denn, die Betroffenen haben eingewilligt oder Sie haben mit den Dritten einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) gem. § 11 BDSG abgeschlossen.

In einem ADV-Vertrag verpflichten sich die Dritten (z.B. Anbieter von Webservern, Software as a Service, Werbeagenturen, Online-Tools, etc.), die erhaltenen Daten u.a. nicht für andere Zwecke zu nutzen sowie notwendige technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen zu befolgen.

Solche ADV-Verträge sind aber nur mit Dritten möglich, die in der EU ansässig sind (§ 3 Abs.8 BDSG). Jedoch können vergleichbare Verträge mit Hilfe so genannter Standardvertragsklauseln zumindest mit Unternehmen abgeschlossen werden, die Daten in einem Land mit einem hinreichenden Datenschutzniveau verarbeiten (§§ 4b, 4c BDSG).

Über ein hinreichendes Datenschutzniveau verfügen außerhalb der EU jedoch nur wenige andere Staaten, wie z.B. Australien, Neuseeland, Kanada, Israel, Schweiz, oder Uruguay. Die USA gehören nicht dazu, weswegen das Safe-Harbor-Abkommen im Sinne eines "sicheren Hafens für Daten" abgeschlossen wurde.


Wir wiederholen an dieser Stelle die Frage:

Was bedeutet das Safe-Harbor- Urteil für Sie oder Ihr Unternehmen?

Die mögliche Lösung für SIE!:
Diese und andere Fragen der IT-Security (Cloud, etc..) können Sie mit uns gemeinsam analysieren und checken lassen!

Nutzen Sie diese Chance mit dem folgenden Gutschein in Höhe von 250,00 EUR der Prof. Dr. Hellberg EDV-Beratung bis zum 31.01.2016!

Hier zum Download Gutschein (als PDF)….

(gh, hannover)

(siehe auch heise-news...)

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